Der Struwen ist das traditionelle Gericht für den Karfreitag,
aber natürlich spricht nichts dagegen, diese Hefepfannkuchen
auch an anderen Tagen zuzubereiten.
Hier das Rezept für 4 Personen:
Zutaten:
500g Mehl, 3 Eier, 3/8 Liter Milch, 40g Hefe, 2 Eßl.Zucker, 
30g Butter, 1 Prise Salz, ca. 125g Rosinen (je nach Geschmack),
Öl/Butter zum Braten

Zubereitung:
Hefe mit etwas lauwarmer Milch anrühren.
Mehl in eine Schüssel geben und mit der Hefe anrühren.
Die Masse ¼ Stunde aufgehen lassen.
Danach die übrigen Zutaten hinzugeben, 
und Teig geschmeidig schlagen.
Diesen dann eine Stunde aufgehen lassen.
Daraus dann in einer Pfanne kleine (ca. 10cm Durchmesser), 
flache Kuchen braten.

TIPP: Schmecken besonders gut mit Zimt und Zucker!

Guten Appetit!

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Anbei noch Nahrung fürs Hirn:

Der als Karfreitagsessen bekannte Struwen ist offenbar weitaus älter als bislang gedacht. In einer im Original überlieferten Pergamenturkunde Bischof Erphos von Münster für das adlige Damenstift Freckenhorst bei Warendorf aus dem Jahr 1090 findet sich ein bislang nur von Leopold Schütte (Münster) in seinem Werk „Wörter und Sachen aus Westfalen 800 bis 1800“ erwähnter Beleg für das Wort „Struwen“. Die Urkunde Bischofs Erphos ist auf Lateinisch abgefasst. Dort findet sich neben dem volkssprachigen Wort „roggo“ (für Roggen) auch das Wort „struva“. Beide Wörter sind sprachgeschichtlich dem Altsächsischen zuzurechnen. Das Altsächsische ist die älteste Vorform des Plattdeutschen. Die Wörter „roggo“ und „struva“ zählen somit, abgesehen von zahlreichen Orts- und Personennamen der Region, zu den ältesten niederdeutschen Wörtern des Münsterlandes.

Was bedeutet nun das Wort „struva“ in der Urkunde? Aus dem Zusammenhang des Textes geht hervor, dass den Stiftsdamen in Freckenhorst an verschiedenen Feiertagen des Jahres, darunter Weihnachten, Ostern und Pfingsten (aber nicht Karfreitag), zum Abendessen eine Speise gereicht werden sollte, die von der Bevölkerung „struva“ genannt wird. Woraus diese Speise bestand, wird nicht gesagt. Da mit Struwen aber in späterer Zeit eine Art Pfannkuchen gemeint ist, lässt sich zumindest vermuten, dass es sich auch bereits im Jahr 1090, also vor nahezu 1000 Jahren, bei „struva“ um ein besonderes münsterländisches Gericht, nämlich „Struwen“ oder zumindest einer vergleichbaren Vorform, gehandelt hat.